1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Kunde erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und für alle künftigen Geschäfte an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener Bedingungen.
2. Leistungsumfang/Preise
Angebote sind freibleibend. Falls nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise entsprechend jeweils aktueller Preisliste. Die Einstufung der Schwierigkeit der zu übersetzenden Texte liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung vor Beginn oder während der Übersetzungsarbeiten zu verlangen. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sie gilt als erfüllt mit der Übergabe an die Post oder wenn die Versendung per Telefax oder elektronischer Geräte durch entsprechendes Protokoll nachgewiesen werden kann.
3. Störung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Netzwerk- oder Serverfehler entstanden sind. Er haftet auch nicht, wenn er aus wichtigem Grund seinen Online-Service für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt. In diesen Fällen verlängert sich die Ausführungszeit für den Auftrag entsprechend.
Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Computer-Viren (bösartige Computer-Programme) entstehen. Bei Lieferung von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jeglicher anderer Fernübertragung ist der Auftraggeber für die endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. Vertraulichkeit
Dolmetscher und Übersetzer unterliegen vertraglich der strikten Schweigepflicht. Darüber hinaus ist der Dolmetscher gehalten, jegliche Information, die ihm im Verlaufe von nicht öffentlichen Sitzungen zur Kenntnis gelangt ist, streng vertraulich zu behandeln. Das Gleiche gilt für alle Dokumente, die dem Dolmetscher für seine Arbeit zur Verfügung gestellt werden und für alle Dokumente die übersetzt werden.
5. Zuständigkeiten
Tagungsunterlagen werden in der Regel vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind dem Dolmetscher und Übersetzer rechtzeitig weiterzuleiten.
6. Zahlungsweise
Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung fällig.
7. Storno
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die tatsächlich bereits entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Dienste des Dolmetschers zu der im Angebot angegebenen Zeit oder den darin festgelegten Bedingungen, so hat der Dolmetscher grundsätzlich Anspruch auf sein Honorar sowie auf Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten. Folgende Kulanzregelungen finden jedoch, ausgenommen der nachweislich bereits entstandenen Kosten, Anwendung:
• Bei Absage bis 90 Tage vor Konferenzbeginn entstehen dem Auftraggeber bis auf für bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen keine Kosten.
• Von 90 Tagen bis 60 Tagen vor Konferenzbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises zzgl. bereits entstandene Kosten und bereits erbrachte Leistungen.
• Von 60 Tagen bis 30 Tagen vor Konferenzbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zzgl. bereits entstandene Kosten und bereits erbrachte Leistungen.
• Von 30 Tagen bis 14 Tagen vor Konferenzbeginn: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises zzgl. bereits entstandene Kosten und bereits erbrachte Leistungen.
• Danach 100 % des vereinbarten Preises zzgl. entstandene Kosten und Leistungen.
Kann dem Dolmetscher kurzfristig ein zumutbarer Ersatz derselben Dauer angeboten werden bzw. kann er sich selbst anderweitig einen solchen Ersatz beschaffen, muss er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.
Leistungsumfang:
Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen seine Tätigkeit zu verrichten. Die Tätigkeit erstreckt sich auf seinen Einsatz als Dolmetscher in dem vorab schriftlich zwischen dem Dolmetscher und dem jeweiligen Kunden vereinbarten Umfang. Zur Tätigkeit gehört ebenfalls die gewissenhafte Vorbereitung auf die jeweilige Konferenz auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Tagungsunterlagen sowie bei vorheriger Vereinbarung eine angemessene Betreuung beim nicht offiziellen Teil von Sitzung (4-Augen-Gespräche, Mahlzeiten etc.). Darüber hinausgehende Aufgaben wie schriftliche Übersetzungen oder das Dolmetschen bei touristischen Anlässen werden ebenfalls nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Dolmetscher übernommen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel innerhalb von fünf Tagen ab Zugang schriftlich zu rügen. Der Mangel ist gegebenenfalls genau zu beschreiben. Dem Auftragnehmer ist in diesem Fall Gelegenheit zur Nachbesserung zu gewähren. Für den Fall, dass die Nachbesserung erfolglos ist, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weiter gehende Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüchen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Übersetzungsfehler, die dadurch verursacht wurden, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer unrichtig oder unvollständig informiert hat oder aber die Unterlagen nicht vollständig oder unleserlich übergeben hat.
Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, so kann der Auftraggeber nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist.
Für den Fall, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug zukommen zu lassen. Unterlässt er dies, sind jedwede Ansprüche aus einem behaupteten Mangel in der Übersetzung ausgeschlossen.
Wird der Auftragnehmer auf Grund seiner Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts o.ä. in Anspruch genommen, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer in vollem Unfang von der Haftung frei. Wird keine fristgerechte Mängelrüge erhoben, gilt die Übersetzung als mangelfrei.
Jeder Dolmetscher / Übersetzer ist für seine Leistung sowie für Geheimhaltung persönlich verantwortlich und haftbar. Eventuelle, an einen Dolmetscher geltend gemachte Schadensersatzansprüche (einschließlich jeglicher anfallender Gebühren, Gerichtskosten etc.) beschränken sich in Summe maximal auf das zwischen dem Dolmetscher / Übersetzer vereinbarte Honorar. Insbesondere haftet der Dolmetscher / Übersetzer für:
- Vorsatz oder Arglist oder eine ausdrücklich erklärte Garantie
- Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Dolmetschers / Übersetzers beruhen
- Für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, ebenso wie eine Haftung auf Grund des genauen Wortlauts der Aufzeichnungen bei Verdolmetschungen ausdrücklich ausgeschlossen, da eine Verdolmetschung niemals die Qualität einer schriftlichen Übersetzung haben kann.
9. Vorbereitungsmaterial
Der Auftraggeber übersendet dem Dolmetscher zur fachlichen und sprachlichen Vorbereitung möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 14 Tage vor Konferenzbeginn die vollständigen Vorbereitungsunterlagen in den Arbeitssprachen der jeweiligen Konferenz zu. Hierzu gehören insbesondere das Programm, die Tagesordnung, Anträge, Protokolle der letzten Sitzung, Berichte, Präsentationen, Vorträge, Geschäftsberichte, Teilnehmer- und Rednerliste mit Angabe der Funktion, Anfahrtsbeschreibung, Glossare etc. Die Übermittlung der Dokumente sollte in zweifacher Ausfertigung pro Sprachkabine erfolgen. Falls mehrsprachige Unterlagen verfügbar sind, sind diese beizufügen. Soll ein fertiger Text während der Konferenz verlesen werden, sorgen die Auftraggeber dafür, dass dem Dolmetscher vorab eine Kopie des Textes zur Verfügung gestellt wird.
10. Reisekosten und Unterkunft
Die angegebenen Reisekosten (in der Regel 2 Klasse Bahn oder Flug Economy Class) werden mit dem Dolmetscher direkt abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Als Belege werden die entsprechenden Flugtickets und Bahnfahrkarten akzeptiert und dem Auftraggeber auf Wunsch in Kopie zur Verfügung gestellt. Für Fahrten mit dem Privat-PKW werden pro gefahrenen Kilometer 0,30 Euro in Rechnung gestellt. Gegen Vorlage der entsprechenden Belege werden auch Taxifahrten sowie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Veranstaltungsort oder am Heimatort erstattet. Alle Fahrtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, die Dolmetscher am Veranstaltungsort angemessen zu verpflegen und unterzubringen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wenn ein Dolmetscher am Tage des Konferenzbeginns die Anreise vor 7 Uhr morgens antreten müsste, so ist er berechtigt, am Vortage anzureisen. Würde die Heimfahrt am Tage des Konferenzendes nach 24 Uhr enden, so ist er berechtigt, am Konferenzort zu übernachten und am folgenden Tag abzureisen. Die entsprechenden Kosten werden vom Auftraggeber übernommen.
11. Urheberrecht der Dolmetscher
Die von dem Dolmetscher erbrachte Leistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger Genehmigung des Dolmetschers zulässig. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten; ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten Berner Übereinkunft sowie des Welturheberrechtsabkommens hingewiesen. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen das Eigentum des Auftragnehmers. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
13. Technische Anlage und Techniker
Für die Überlassung von technischen Anlagen (Dolmetschkabinen, tragbaren Anlagen, sonstige Technik etc.) sowie Technikern gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vermietenden Fachfirma, die auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderungen an ortsfeste und mobile Kabinen sowie Simultandolmetschanlagen sind in DIN 56924 Teil 1 und 2 (bzw. den ISO-Normen 2603 und 4043) sowie in IEC 914 festgelegt. Wenn diese Normen durch eine vom Auftraggeber bereit gestellte Anlage nicht erfüllt werden und der für die Verbindung mit dem Veranstalter zuständige Dolmetscher der Auffassung ist, dass die Qualität der Kabinen und/oder der technischen Anlage sowie deren Bedienung keine zufrieden stellende Leistung ermöglicht bzw. die Gesundheit gefährden, ist der Dolmetscher bis zur Behebung der Mängel von der Verpflichtung frei, simultan zu dolmetschen. Bei Installation der Kabinen muss eine bestmögliche Sicht auf das Rednerpult und die Konferenzteilnehmer sowie auf Projektionswände gewährleistet werden.
14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftsbeziehung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat.